Gutachten, Prüfungen und Zertifikate im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Gutachten, Prüfungen und Zertifikate im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Alles bleibt in einer Hand – ein starker Partner an Ihrer Seite
Anstatt mühevoll die Fachleute für die einzelnen Abschnitte Ihres Vorhabens zusammen zu suchen, bieten wir eine umfassende Betreuung aus einer Hand. Als unabhängige Prüfstelle und Ingenieurbüro stehen wir Ihnen mit unseren hochqualifizierten Ingenieur:innen und Mitarbeiter:innen gerne zur Seite.
Für alle Anlagen im Bezug zu wassergefährdenden Stoffen bieten wir als bestellte AwSV/WHG Sachverständige die nebenstehenden Leistungen an:
Allgemeines & Notwendigkeit WHG / AwSV-Flächen
Seit dem 1. August 2017 ist die Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe AwSV in Kraft. Die AwSV ersetzt die 16 dahin gültigen und teilweise unterschiedlichen Regelungen für den Boden- und Gewässerschutz in den Bundesländern (VAwS). Betroffen davon sind alle Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Dazu zählen z.B.
- LAU-Anlagen (Anlage zum Lagern-Abfüllen-Umschlagen wassergefährdender Stoffe)
- HBV Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe)
- JGS Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen)
- Fahrsiloanlagen
- Biogasanlagen
Aber auch Fachplaner, Fachbetriebe nach WHG oder Behördenvertreter müssen sich auf die neue Rechtsgrundlage einstellen. Die AwSV löst diverse Merkblätter, Verwaltungsvorschriften oder Handbücher, gerade für landwirtschaftliche Anlagen, ab.
Als Sachverständige AwSV/HWG sind wir der Sachverständigenorganisation der GTÜ Anlagensicherheit angeschlossen. Wir betreuen unser Kunden Deutschlandweit.
Beratung
Eine gute Planung, um Probleme im Vorhinein zu klären, spart Zeit und Geld. Die Einbindung von WHG/AwSV Sachverständigen in der Planungsphase sorgt für große Sicherheit bei den behördlichen Vorgängen und der Ausführung.
So gilt es im Vorfeld zu klären, welche Planungsgrundsätze einzuhalten und welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck geeignet sind. Ebenfalls stellt sich oft die Frage nach regionalen Anbietern DIBt- zugelassener Baustoffe oder zu regionalen Alternativen. Wichtige Fragen, die einen erfahrenen und vertrauensvollen Partner erfordern.
Wir greifen Ihre Ideen auf und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam objektbezogene Lösungen.
Unterstützung bei der Umsetzung des Genehmigungsantrages
Den Durchblick im Paragraphendschungel verloren?
Kein Problem, wir kümmern uns darum. Mit unserer Fachkompetenz beraten wir Sie zu den behördlichen Auflagen und der zu berücksichtigenden Regelwerke und Vorschriften. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden, vereinfachen den Genehmigungsprozess und sparen somit Zeit in der behördlichen Abwicklung Ihres Vorhabens.
Gutachten zur Eignungsfeststellung nach § 63 WHG und § 42 AwSV
Wir übernehmen die Erstellung von Gutachten zur behördlichen Eignungsfeststellung nach § 63 WHG und § 42 AwSV.
Dies bedeutet, dass wir für die Prüfung und Beurteilung des geplanten Abdichtungssystems auf die Dichtheit und die Beständigkeit gegenüber wassergefährdenden Stoffen übernehmen. Alle wesentlichen Planungsgrundlagen werden dabei von uns mit den derzeit gültigen Regelwerken abgeglichen und beurteilt.
Somit sind auch mit behördlicher Zustimmung Ausführungsvarianten denkbar, die keine allgemein bauaufsichtliche Zulassung besitzen. In anderen Fällen sind diese Gutachten eines WHG/AwSV Sachverständigen zwingend erforderlich.
Prüfung zur Inbetriebnahme & wiederkehrende Prüfungen von LAU, HBV JGS & Fahrsiloanlagen
Das Betreiben von nachstehend genannten Anlagen setzt eine besondere Sorgfaltspflicht voraus:
- LAU-Anlagen (Anlage zum Lagern-Abfüllen-Umschlagen wassergefährdender Stoffe)
- HBV Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe)
- JGS Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen)
- Fahrsiloanlagen
- Biogasanlagen
Die Inbetriebnahme solcher Anlagen bedarf in der Regel der Beurteilung eines Sachverständigen. Des Weiteren sind wiederkehrende Prüfungen in regelmäßigen Abständen durch Sachverständige AwSV/WHG vorgeschrieben.
Sonderfall landwirtschaftliche Anlagen wie z.B. Fahrsilos oder Flächen von Biogasanlagen
Auch diese Flächen fallen ab 2017 nun zum Großteil unter den Geltungsbereich der AwSV und sind als Flächen in direktem räumlichem Zusammenhang von Biogasanlagen wiederkehrend prüfpflichtig.
Jedoch sind bei dem Neubau oder der Sanierung von landwirtschaftlichen Flächen besondere Regeln einzuhalten. Oftmals sind jedoch die Betreiber, wie auch Fachplaner bei diesen Neuregelungen überfragt.
Wir unterstützen Sie, Ihre landwirtschaftliche Fläche gemäß den gültigen Regelwerken wirtschaftlich und rechtssicher zu erstellen oder zu sanieren.
Schulungen und Zertifizierung von Fachbetrieben nach WHG
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten WHG-Fachbetrieben durchgeführt werden. Durch In-House Schulungen oder in unseren eigenen Schulungsräumen bereiten wir Sie auf Ihre Zertifizierung als Fachbetrieb durch einen WHG-Grundkurs auf Basis von § 62 AwSV und, darauf aufbauend, einem fachspezifischen WHG Kurs vor.
Nach erfolgreicher Schulungsphase und abgelegter Prüfung erhalten Sie von uns als Mitglied der AwSV-Sachverständigenorganisation der GTÜ Anlagensicherheit GmbH den Nachweis als WHG Fachbetrieb. Auch die verpflichtend wiederkehrenden Schulungen oder Auffrischungsseminare werden durch uns angeboten.
Unabhängige Fremdüberwachung und Qualitätssicherung während der Bauausführung
Mit unserer Expertise kümmern wir uns um die Sicherstellung der Qualität. Unsere Mitarbeiter:innen und Asphalttechnolog:innen begleiten Sie während des gesamten Bauablaufes, so auch bei der Erstellung der Gewerke. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, so dass in diesem sehr sensiblen Bereich des Bauens die Qualität Ihrer Investition langfristig erfolgreich sichergestellt wird.
Im Detail werden folgende Leistungen der Prüfung als Grundlage der Abnahme angeboten:
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