Arbeitssicherheit mit dem IBQ-Institut
Arbeitssicherheit
Unternehmenspflicht zum Schutz des wichtigsten Kapital – Ihrer Mitarbeiter:innen
Diese Aufgabe wird, aufgrund der Komplexität, häufig an externe Experten ausgelagert. Das IBQ-Institut mit seinen Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASI/SIFA) bietet Ihnen als Dienstleistung entweder eine Grundbetreuung und/oder eine betriebsspezifische Betreuung zu den Belangen der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb an.
Bei der Grundbetreuung unterstützen wir Ihre beauftragten Mitarbeiter für Arbeitssicherheit durch
- Prüfung bestehender Arbeitssicherheits-Dokumentationen und örtlicher Gegebenheiten
- Gefährdungsbeurteilungen (gem. § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz)
- Unterweisungen (§ 12 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz sowie § 3 Arbeitsschutzgesetz)
- Betriebsanweisungen (gem. Vorgaben der Berufsgenossenschaft)
- Betriebsbegehungen
- Unfallanalysen
- Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen (ASA)
Bei der zeitlich begrenzten oder dauerhaften betriebsspezifischen Betreuung beraten wir Sie zusätzlich
- bei der Prüfung bestehender Arbeitssicherheits-Dokumentationen und örtlicher Gegebenheiten
- bei der Planung/Ausführung von Betriebsanlagen
- der Beschaffung neuer technischer Arbeitsmittel
- bei der Einführung und Beurteilung von neuen Arbeitsverfahren
- bei der Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung
- durch Schulung der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
- Beteiligung an der innerbetrieblichen Arbeitsschutzausbildung
Darüber hinaus erstellen wir Arbeitsschutzgutachten und führen Qualitätskontrollen durch.
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