Arbeitssicherheit mit dem IBQ-Institut

Arbeitssicherheit

Unternehmenspflicht zum Schutz des wichtigsten Kapital – Ihrer Mitarbeiter:innen

Diese Aufgabe wird, aufgrund der Komplexität, häufig an externe Experten ausgelagert. Das IBQ-Institut mit seinen Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASI/SIFA) bietet Ihnen als Dienstleistung entweder eine Grundbetreuung und/oder eine betriebsspezifische Betreuung zu den Belangen der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb an.

Bei der Grundbetreuung unterstützen wir Ihre beauftragten Mitarbeiter für Arbeitssicherheit durch

  • Prüfung bestehender Arbeitssicherheits-Dokumentationen und örtlicher Gegebenheiten
  • Gefährdungsbeurteilungen (gem. § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz)
  • Unterweisungen (§ 12 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz sowie § 3 Arbeitsschutzgesetz)
  • Betriebsanweisungen (gem. Vorgaben der Berufsgenossenschaft)
  • Betriebsbegehungen
  • Unfallanalysen
  • Teilnahme an Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen (ASA)

Bei der zeitlich begrenzten oder dauerhaften betriebsspezifischen Betreuung beraten wir Sie zusätzlich

  • bei der Prüfung bestehender Arbeitssicherheits-Dokumentationen und örtlicher Gegebenheiten
  • bei der Planung/Ausführung von Betriebsanlagen
  • der Beschaffung neuer technischer Arbeitsmittel
  • bei der Einführung und Beurteilung von neuen Arbeitsverfahren
  • bei der Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung
  • durch Schulung der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb
  • Beteiligung an der innerbetrieblichen Arbeitsschutzausbildung

Darüber hinaus erstellen wir Arbeitsschutzgutachten und führen Qualitätskontrollen durch.

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