Gutachten, Prüfungen und Zertifikate im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Alles bleibt in einer Hand – ein starker Partner an Ihrer Seite

Anstatt mühevoll die Fachleute für die einzelnen Abschnitte Ihres Vorhabens zusammen zu suchen, bieten wir eine umfassende Betreuung aus einer Hand. Als unabhängige Prüfstelle und Ingenieurbüro stehen wir Ihnen mit unseren hochqualifizierten Ingenieur:innen und Mitarbeiter:innen gerne zur Seite.

Für alle Anlagen im Bezug zu wassergefährdenden Stoffen bieten wir als bestellte AwSV/WHG Sachverständige die nebenstehenden Leistungen an:

Allgemeines & Notwendigkeit WHG / AwSV-Flächen

Seit dem 1. August 2017 ist die Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe AwSV in Kraft. Die AwSV ersetzt die 16 dahin gültigen und teilweise unterschiedlichen Regelungen für den Boden- und Gewässerschutz in den Bundesländern (VAwS). Betroffen davon sind alle Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Dazu zählen z.B.

  • LAU-Anlagen (Anlage zum Lagern-Abfüllen-Umschlagen wassergefährdender Stoffe)
  • HBV Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe)
  • JGS Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen)
  • Fahrsiloanlagen
  • Biogasanlagen

Aber auch Fachplaner, Fachbetriebe nach WHG oder Behördenvertreter müssen sich auf die neue Rechtsgrundlage einstellen. Die AwSV löst diverse Merkblätter, Verwaltungsvorschriften oder Handbücher, gerade für landwirtschaftliche Anlagen, ab.

Als Sachverständige AwSV/HWG sind wir der Sachverständigenorganisation der GTÜ Anlagensicherheit  angeschlossen. Wir betreuen unser Kunden Deutschlandweit.

Beratung

Eine gute Planung, um Probleme im Vorhinein zu klären, spart Zeit und Geld. Die Einbindung von WHG/AwSV Sachverständigen in der Planungsphase sorgt für große Sicherheit bei den behördlichen Vorgängen und der Ausführung.

So gilt es im Vorfeld zu klären, welche Planungsgrundsätze einzuhalten und welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck geeignet sind. Ebenfalls stellt sich oft die Frage nach regionalen Anbietern DIBt- zugelassener Baustoffe oder zu regionalen Alternativen. Wichtige Fragen, die einen erfahrenen und vertrauensvollen Partner erfordern.

Wir greifen Ihre Ideen auf und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam objektbezogene Lösungen.

Unterstützung bei der Umsetzung des Genehmigungsantrages

Den Durchblick im Paragraphendschungel verloren?

Kein Problem, wir kümmern uns darum. Mit unserer Fachkompetenz beraten wir Sie zu den behördlichen Auflagen und der zu berücksichtigenden Regelwerke und Vorschriften. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden, vereinfachen den Genehmigungsprozess und sparen somit Zeit in der behördlichen Abwicklung Ihres Vorhabens.

Gutachten zur Eignungsfeststellung nach § 63 WHG und § 42 AwSV

Wir übernehmen die Erstellung von Gutachten zur behördlichen Eignungsfeststellung nach § 63 WHG und § 42 AwSV.

Dies bedeutet, dass wir für die Prüfung und Beurteilung des geplanten Abdichtungssystems auf die Dichtheit und die Beständigkeit gegenüber wassergefährdenden Stoffen übernehmen. Alle wesentlichen Planungsgrundlagen werden dabei von uns mit den derzeit gültigen Regelwerken abgeglichen und beurteilt.

Somit sind auch mit behördlicher Zustimmung Ausführungsvarianten denkbar, die keine allgemein bauaufsichtliche Zulassung besitzen. In anderen Fällen sind diese Gutachten eines WHG/AwSV Sachverständigen zwingend erforderlich.

Prüfung zur Inbetriebnahme & wiederkehrende Prüfungen von LAU, HBV JGS & Fahrsiloanlagen

Das Betreiben von nachstehend genannten Anlagen setzt eine besondere Sorgfaltspflicht voraus:

  • LAU-Anlagen (Anlage zum Lagern-Abfüllen-Umschlagen wassergefährdender Stoffe)
  • HBV Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe)
  • JGS Anlagen (Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen)
  • Fahrsiloanlagen
  • Biogasanlagen

Die Inbetriebnahme solcher Anlagen bedarf in der Regel der Beurteilung eines Sachverständigen. Des Weiteren sind wiederkehrende Prüfungen in regelmäßigen Abständen durch Sachverständige AwSV/WHG vorgeschrieben.

Sonderfall landwirtschaftliche Anlagen wie z.B. Fahrsilos oder Flächen von Biogasanlagen

Auch diese Flächen fallen ab 2017 nun zum Großteil unter den Geltungsbereich der AwSV und sind als Flächen in direktem räumlichem Zusammenhang von Biogasanlagen wiederkehrend prüfpflichtig.

Jedoch sind bei dem Neubau oder der Sanierung von landwirtschaftlichen Flächen besondere Regeln einzuhalten. Oftmals sind jedoch die Betreiber, wie auch Fachplaner bei diesen Neuregelungen überfragt.

Wir unterstützen Sie, Ihre landwirtschaftliche Fläche gemäß den gültigen Regelwerken wirtschaftlich und rechtssicher zu erstellen oder zu sanieren.

Schulungen und Zertifizierung von Fachbetrieben nach WHG

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten WHG-Fachbetrieben durchgeführt werden. Durch In-House Schulungen oder in unseren eigenen Schulungsräumen bereiten wir Sie auf Ihre Zertifizierung als Fachbetrieb durch einen WHG-Grundkurs auf Basis von § 62 AwSV und, darauf aufbauend, einem fachspezifischen WHG Kurs vor.

Nach erfolgreicher Schulungsphase und abgelegter Prüfung erhalten Sie von uns als Mitglied der AwSV-Sachverständigenorganisation der GTÜ Anlagensicherheit GmbH den Nachweis als WHG Fachbetrieb. Auch die verpflichtend wiederkehrenden Schulungen oder Auffrischungsseminare werden durch uns angeboten.

Unabhängige Fremdüberwachung und Qualitätssicherung während der Bauausführung

Mit unserer Expertise kümmern wir uns um die Sicherstellung der Qualität. Unsere Mitarbeiter:innen und Asphalttechnolog:innen begleiten Sie während des gesamten Bauablaufes, so auch bei der Erstellung der Gewerke. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung, so dass in diesem sehr sensiblen Bereich des Bauens die Qualität Ihrer Investition langfristig erfolgreich sichergestellt wird.

Im Detail werden folgende Leistungen der Prüfung als Grundlage der Abnahme angeboten:

Wir konzipieren Mischgutzusammensetzungen, die genau auf die Anforderung der technischen Regelwerke abgestimmt sind. Des Weiteren führen wir Beständigkeitsnachweise des Asphaltmischgutes mit JGS- und Biogas Referenzlösungen durch und öffnen so den möglichen Weg einer objektbezogenen Eignungsfestellung.

In unserer Prüfstelle überprüfen wir die Materialzusammensetzung des Asphaltes in Bezug zu den Vorgaben des Erstprüfung.

Zerstörungsfreie Verdichtungsprüfungen von Asphaltflächen werden während und nach der Bauausführung durchgeführt.

Mit erfahrenem und geschultem Bedienpersonal steuern und kontrollieren wir schon beim Einbau durch den Einsatz der tragbaren Dünnschicht-Isotopensonde die rechnerische Verdichtung und den rechnerischen Hohlraumgehalt der Asphaltfläche. Dies praktizieren wir auch in hoch sensiblen Bereichen wie z.B. dem Anschluss an die Stellwände.

Nach Beendigung der Arbeiten kann die Dichtfläche zerstörungsfrei flächendeckend überprüft werden. Dies sorgt dafür, dass Sie mit ruhigem Gewissen die Abnahme vollziehen können, da keine versteckten Mängel Ihre Dichtschicht nachhaltig beeinflussen.

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal und sehr wichtig für die schadensfreie Nutzungsdauer ist die Dichtigkeit von Nähten. Die Dichtigkeit wird mittels Unterdrucks einer Saugglocke geprüft. Durch Spezialanfertigungen können wir auch Innen- und Außenecken prüfen wodurch auch bei den kritischsten Bereichen die Dichtigkeit nachgewiesen werden kann.

Darüber hinaus können wir durch einen eigens entwickelten Drucktopf die Dichtigkeit von Asphaltbelägen in der Fläche und in den Nahtbereichen im Labor nachweisen. Bis zu einem Durchmesser von 500 mm und bei einem Druck von bis zu 20 bar ist es uns möglich, die Proben auf Ihre Durchlässigkeit hin zu prüfen.

Mittels elektromagnetischer Messung gemäß den TP D-StB können anhand im Asphalt befindlicher Messreflektoren die Schichtdicken der jeweiligen Einbaulagen ermittelt und dokumentiert werden. Schnelle und zuverlässig können Durchschnittswerte der aufgebrachten Materialmenge für den Nachweis der Dichtigkeit und als Abrechnungsgrundlage ermittelt werden.

Ob als händische Messung mittels 4 Meter Latte oder als durchgehende, automatisierte Messung mittels Planograph prüfen wir die Ausführungsqualität der fertigen Leistung. Dabei können ebenfalls bereits die Zwischenlagen geprüft werden, um sicher zu stellen, dass das Endergebnis die vorgeschriebene Qualität erreichen kann.

Vor dem Einbau der Abdichtung ist die Tragfähigkeit zwingend zu überprüfen. In der Regel werden dazu statische oder dynamische Plattendruckversuche durch unser Haus durchgeführt.

Rohre und Entwässerungseinrichtungen müssen zwingend dauerhaft dicht sein. Hier ist besonders kritisch, dass die Rohre oft im Erdreich eingelassen werden und eine Beseitigung von nachgelagerten Undichtigkeiten oft nur mit erheblichem finanziellem Aufwand umzusetzen ist.

Wir unterstützen bei der Planung, der Auswahl der richtigen Baustoffe, Kontrolle bei der Ausführung und der Abnahme der Rohre und Entwässserungseinrichtungen bevor diese dauerhaft verfüllt werden.

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